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Vorschrift
Normgeber:Bayerisches Staatsministerium
Vorschrift:VV BY FinMin 1987-11-24 37-S 6405-11/5-53 691
Fassung vom:24.11.1987
Gültig ab:24.11.1987
Quelle:juris Logo
Normen:§ 4 VersStG, § 108 FlurbG, § 26a Abs 1 S 2 FlurbG
Karteifundstellen:VerkSt-Kartei BW Sonstige Vergünstigungen zur VersSt Karte 19
Zitiervorschlag:Bayerisches Staatsministerium, 24.11.1987, 37-S 6405-11/5-53 691, FMNR266100087 Zitiervorschlag


Versicherungsteuer;
hier: Befreiung nach § 108 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)



FMS vom 29.03.1962 S 6405 - 18/2 - 7 697



Mit o.a. FMS habe ich mitgeteilt, daß nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder einem Verband der Teilnehmergemeinschaften die Befreiung von der Versicherungsteuer nach § 108 FlurbG stets zu versagen ist, weil es insoweit an der Unmittelbarkeit fehle. An dieser Auffassung kann nicht mehr festgehalten werden.



Durch das Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes vom 15.03.1976 wurde in den zweiten Abschnitt des Flurbereinigungsgesetzes ein neuer Dritter Abschnitt "Verband der Teilnehmergemeinschaften" (§§ 26a - 26e) eingefügt.



Ein Verband der Teilnehmergemeinschaft nimmt nach § 26a Abs. 1 Satz 2 FlurbG unmittelbar die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaften in einem Verfahrensgebiet wahr. Er tritt nach Maßgabe seiner Satzung an die Stelle der einzelnen Teilnehmergemeinschaft und übt deren Hoheitsbefugnis aus. Soweit ein Verband Versicherungen abgeschlossen hat, handelt er nicht für eine Teilnehmergemeinschaft, sondern aufgrund eigener Satzungsbefugnisse und damit aufgrund eigener Rechtsstellung. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind damit auch von einem Verband der Teilnehmergemeinschaften genommene Versicherungen nach § 108 FlurbG von der Versicherungsteuer befreit.



Dieses Schreiben ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder.



Ändernder Verweis ausblendenÄndernder Verweis

VV RP FinMin 1962-07-05 S 6405 A-IV/S (Neuregelung)

Sonstige Verweise ausblendenSonstige Verweise

Zusatzinformationen ausblendenZusatzinformationen

Finanzministerium Baden-Württemberg         Stuttgart, 29.12.1987
S 6405-5/87
Bayerisches Staatsministerium               München, 24.11.1987
der Finanzen
37-S 6405-11/5-53691
Freie und Hansestadt Hamburg                 Hamburg, 18.03.1988
Finanzbehörde
Steuerverwaltung
53-S 6405-2/85
Der HessischeMinister der Finanzen          Wiesbaden, 03.12.1987
S 6405 A-18-IIA 41
Der Niedersächsische Minister                Hannover, 22.02.1988
der Finanzen
S 6405-19-32 3
Saarland                                    Saarbrücken, 11.12.1987
Der Minister der Finanzen
B/V-150/87-S 6405 A

 


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